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Rietheim, Gemeinsamer Geh- und
Radweg
oder
Die furchtbaren Juristen
Untenstehend ein Gemeinsamer Geh- und Radweg, mit
Zeichen 240 als "benutzungspflichtig" ausgewiesen.
Gemäß der Staatsanwaltschaft Rottweil und der
Oberstaatsanwaltschaft Stuttgart darf ein Bürgermeister derartige
Schikanen gegen Radfahrer und Fußgänger errichten, um Autofahrer daran
zu hindern, diesen Weg als Abkürzung zu verwenden. Offensichtlich schert
es diese Vertreter unseres "Rechts"systems herzlich wenig, dass das
Bundesverfassungsgericht schrieb: "Es laufe den Grundsätzen
rechtsstaatlicher Zurechnung zuwider, wenn Maßnahmen zur Abwehr
drohenden rechtswidrigen Verhaltens nicht vorrangig gegen die Störer,
sondern ohne weiteres - und in Grundrechte eingreifend - gegen den von
solchen rechtswidrigen Verhalten potentiell Betroffenen ergriffen
werden." Wie wäre es, eine derartige unbeleuchtete Gefahrenstelle z.B.
auf der B14 zu errichten?
Jetzt weiß ich wenigstens, warum man spätestens seit
Filbinger speziell hier im Ländle von den "Furchtbaren Juristen"
spricht. Es hat sich wenig geändert!


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